hydrothermische Prozesse für spezielle Anwendungen

Ihre Produktion, in guten Händen

Unser Service für Sie umfasst folgende Teilbereiche:

Stabilisierung von Getreideprodukten

Thermische Behandlungen für Mehle

Direkt Dampfsystem und Trocknungen

Desinfektionsanlagen von Getreideprodukten

Stabilisierung von Getreideprodukten

Gewisse Zwischen- oder Endprodukte neigen zu einer relativ schnellen Denaturierung. Um diese Denaturierung zu verzögern eigenen sich hydrothermische Prozesse auf rein Physikalischer Ebene.

Hydrothermische Behandlung

Die hydrothermische Behandlung dient dem schonenden Aufschluss von Rohmaterialien und Futtermischungen. Einsatzmöglichkeiten sind der Abbau von Hemmstoffen, Stärkemodifizierung, Hygienebehandlung, besserer Nährstoffausnutzung, erhöhte Ölverfügbarkeit und vieles mehr.

Icon eines Behälters zur thermischen Behandlung
Icon eines maschinellen Dampfsystems

Direkt Dampfsystem und Trocknungen

Feuchtigkeit in dem zum trocknenden Gut wird durch überhitzten Wasserdampf erhitzt, verdampft dadurch ebenfalls und wird abgeleitet. Wasserdampf zur Trocknung von Gütern einzusetzen bietet Vorteile für Ihren Produktionsprozess. Da sich die Dichte von überhitztem Wasserdampf von jener der Luftatmosphäre unterscheidet, grenzt sich Wasserdampf ohne zusätzliche Installationen, wie z.B. Schleußen zur Abdichtung, ab und verhindert außerdem ein Nachströmen der Umgebungsluft. Kontaktieren Sie uns gern für nähere Informationen zum Gesamtprozess.

Desinfektionsanlagen von Getreideprodukten

Keime, Bakterien, Viren und diverse Pilze können ein akutes Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier darstellen. Mittels Direktdampf wird Getreide bei ca. 90° – 120° desinfiziert. Ein mögliches Einsatzgebiet ist z.B. die Herstellung von Baby-Nahrung.

Unser Weg

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. In einem ersten Gespräch besprechen wir ihr Projekt und mögliche erste Schritte.

Die Bestandsaufnahme umfasst die Dokumentation des Ist-Zustandes mit allen Daten, die für das Projekt von Bedeutung sind. Bei der Erfassung der Grundlagen ermitteln wir alle relevanten technischen und rechtlichen Bestimmungen.

Die EU-Richtline 2010/75/EU über Indus­trie­emis­sio­nen und §10 Abs. 1a des Bundes-Immis­sions­schutz­ge­set­zes (BImSchG) erfordert bei Änderung oder Neubau von Anlagen eine Dokumentation des Bodens und Grundwassers zur möglichen Beweissicherung und als Ver­gleichs­maß­stab für die Rück­füh­rungs­pflicht bei Anla­gen­still­le­gung nach § 5 Absatz 4 BImSchG.

Geplante Maßnahmen müssen auf ihre rechtliche Relevanz für Bereiche wie Wasser- und Abfallrecht überprüft werden. Zudem müssen Zuständigkeiten der Behörden Vorort vor der Antragsstellung geklärt werden.

Wie ihr Projekt auch aussieht – wir begleiten Sie von der ersten Planung bis zur Enddokumentation und sind Ansprechpartner für Ihr Team, sowie Zulieferer und andere externe Dienstleister.

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