Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft

Ihre Produktion, in guten Händen

Unser Service für Sie umfasst folgende Teilbereiche:

Rohstoffhandling

Verarbeitung von Rohstoffen

Zwischenprodukt Handling

Fertigprodukt Handling

Medienversorgung der Anlage

Rohstoffhandling

Ihr Rohstoffhandling bildet die Grundlage für eine ökonomische und effektive Produktion. Wir entwickeln präzise und bedürfnissorientierte Lösung für höchste Ansprüche für ihr Rohstoffannahme, Rohstoffreinigung, Rohstofflagerung und Rohstoffvorbereitung.

Verarbeitung von Rohstoffen

In diesem Schritt entsteht das Zwischenprodukt Ihrer Anlage. Die Rohstoffe werden gereinigt und vermahlen – dank präzisem Engineering und technischer Qualitätsüberwachung holen wir hier das Maximum aus ihren Rohstoffen, bei bester Qualität.

Zwischenprodukt Handling

Am Ende des Zwischenprodukt-Handlings entsteht Ihr fertiges Produkt und damit Ihr Kapital. Hier folgt der Abtransport der vermahlen Rohstoffe, die Verwiegung, Lagerung, Homogenisierung, Chargenmischer sowie Mikro-Makro-Dosierungen.

Fertigprodukt Handling

Damit Gutes bestand hat, muss es auch gut behandelt werden. Begleidet von Kontrollsichtungen folgt in diesem Schritt die Lagerung, Verladung, Verwiegung und Absackung von 0,25 – 1000 kg Säcken.

Medienversorgung der Anlage

Lebenswichtig und dennoch unterschätzt: Das Herz-Kreislauf-System ihrer Anlage. Grain Tec Stangle kümmert sich mit Erfahrung und Kompetenz um die Versorgung Ihrer Anlage mit Strom, Wasser, Abwasseranschlüssen, Druckluft, Gas, Dampf und Internet.

Unser Weg

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. In einem ersten Gespräch besprechen wir ihr Projekt und mögliche erste Schritte.

Die Bestandsaufnahme umfasst die Dokumentation des Ist-Zustandes mit allen Daten, die für das Projekt von Bedeutung sind. Bei der Erfassung der Grundlagen ermitteln wir alle relevanten technischen und rechtlichen Bestimmungen.

Die EU-Richtline 2010/75/EU über Indus­trie­emis­sio­nen und §10 Abs. 1a des Bundes-Immis­sions­schutz­ge­set­zes (BImSchG) erfordert bei Änderung oder Neubau von Anlagen eine Dokumentation des Bodens und Grundwassers zur möglichen Beweissicherung und als Ver­gleichs­maß­stab für die Rück­füh­rungs­pflicht bei Anla­gen­still­le­gung nach § 5 Absatz 4 BImSchG.

Geplante Maßnahmen müssen auf ihre rechtliche Relevanz für Bereiche wie Wasser- und Abfallrecht überprüft werden. Zudem müssen Zuständigkeiten der Behörden Vorort vor der Antragsstellung geklärt werden.

Wie ihr Projekt auch aussieht – wir begleiten Sie von der ersten Planung bis zur Enddokumentation und sind Ansprechpartner für Ihr Team, sowie Zulieferer und andere externe Dienstleister.

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