Unser Service für Sie umfasst folgende Teilbereiche:
Spezifische Produkte benötigen spezifische Produktionsprozesse. Wir Unterstützen Sie bei der Entwicklung dieser Prozesse – von der Wahl der Maschinen bis hin zum zeitlichen und technischen Ablauf. Von Mehlen bis Flocken, Schrott oder Grieß; von Lebens- bis Futtermittelindustrie.
Das Zeitmanagement umfasst die Einschätzung von Zeitaufwänden, das Setzen von Fristen und die Überwachung von Fortschritten und Projektaktivitäten. Welcher Handgriff wird wann getan? Was wird zu welchem Zeitpunkt geliefert? Wann muss etwas beendet sein, damit es nicht zu Verzögerungen im Gesamtprozess kommt? Ein präzises Zeitmanagement ist essentiell für die erfolgreiche und effiziente Umsetzung von Projekten.
Wir helfen Ihnen bei behördlichen Auskünften in der Verfahrenstechnik.
Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Industrie- und Anlagenbau unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung individueller verfahrenstechnischer Anlagen. Vom Engineering bis zur Umsetzung steht Ihnen ein persönlicher Projektmanager als Ansprechpartner zur Seite.
Planung ist gut, Controling ist besser. Wir übernehmen die Koordination und Überwachung der Projektabwicklung Vorort.
Die Erstellung der Enddokumentation zählt zu den wichtigsten Aufgaben im Projektmanagement. Wir bieten Ihnen die nötige Erfahrung und fachlichen Kenntnisse.
Spezialprojekte können z.B. alternative Energieversorgungen, wie Wärmerückgewinnung, Biogasanlagen mit Gasturbinen oder die Verspritung von Biomasse sein. Ebenso ist die Herstellung von Fleischersatz mittels Extruder oder eigene Verfahren zur Materialprüfung denkbar. Was Sie auch planen – gemeinsam finden wir eine Lösung.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. In einem ersten Gespräch besprechen wir ihr Projekt und mögliche erste Schritte.
Die Bestandsaufnahme umfasst die Dokumentation des Ist-Zustandes mit allen Daten, die für das Projekt von Bedeutung sind. Bei der Erfassung der Grundlagen ermitteln wir alle relevanten technischen und rechtlichen Bestimmungen.
Die EU-Richtline 2010/75/EU über Industrieemissionen und §10 Abs. 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erfordert bei Änderung oder Neubau von Anlagen eine Dokumentation des Bodens und Grundwassers zur möglichen Beweissicherung und als Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei Anlagenstilllegung nach § 5 Absatz 4 BImSchG.
Geplante Maßnahmen müssen auf ihre rechtliche Relevanz für Bereiche wie Wasser- und Abfallrecht überprüft werden. Zudem müssen Zuständigkeiten der Behörden Vorort vor der Antragsstellung geklärt werden.
Wie ihr Projekt auch aussieht – wir begleiten Sie von der ersten Planung bis zur Enddokumentation und sind Ansprechpartner für Ihr Team, sowie Zulieferer und andere externe Dienstleister.