Projektmanagement für den Industrie und Anlagenrückbau

Ihre Produktion, in guten Händen

Unser Service für Sie umfasst folgende Teilbereiche:

Rückbau der Verfahrenstechnik

Maschinenhandel der Maschinen die veräußert werden sollen

Verwertung von Wertstoffen

Entsorgung von Abfallstoffen

Entsorgung von Problemstoffen

Rückbau der Verfahrenstechnik

Wir unterstützen Sie bei der Entkernung und dem Rückbau von Produktionsstätten sowie der Demontage von Industrieanlagen und Maschinen. Auch der teilweise Rückbau von Produktionsstätten ist möglich – Ihr Betrieb in anderen Bereichen, kann dabei ungestört weiterlaufen.

Maschinenhandel der Maschinen die veräußert werden sollen

Die Veräußerung nicht mehr benötigter Maschinen ist nicht nur nachhaltig, sondern auch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Wir helfen Ihnen beim Verkauf Ihrer Maschinen im EU- und Nicht-EU-Raum.

Verwertung von Wertstoffen

Gemeinsam mit Ihnen übernehmen wir die Verantwortung für die Rückgewinnung von Wertstoffen. So werden diese der Produktionsindustrie zurückgeführt und die Umwelt aktiv geschützt.

Entsorgung von Abfallstoffen

Wann immer möglich, werden wir Abfallstoffe wieder aufarbeiten. Andernfalls, werden diese fachgerecht entsorgt.

Entsorgung von Problemstoffen

Die fachgerechte Entsorgung von Problemstoffen kann Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Wir helfen Ihnen bei der Entsorgung mit den erforderlichen Entsorgungsnachweisen.

Unser Weg

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. In einem ersten Gespräch besprechen wir ihr Projekt und mögliche erste Schritte.

Die Bestandsaufnahme umfasst die Dokumentation des Ist-Zustandes mit allen Daten, die für das Projekt von Bedeutung sind. Bei der Erfassung der Grundlagen ermitteln wir alle relevanten technischen und rechtlichen Bestimmungen.

Die EU-Richtline 2010/75/EU über Indus­trie­emis­sio­nen und §10 Abs. 1a des Bundes-Immis­sions­schutz­ge­set­zes (BImSchG) erfordert bei Änderung oder Neubau von Anlagen eine Dokumentation des Bodens und Grundwassers zur möglichen Beweissicherung und als Ver­gleichs­maß­stab für die Rück­füh­rungs­pflicht bei Anla­gen­still­le­gung nach § 5 Absatz 4 BImSchG.

Geplante Maßnahmen müssen auf ihre rechtliche Relevanz für Bereiche wie Wasser- und Abfallrecht überprüft werden. Zudem müssen Zuständigkeiten der Behörden Vorort vor der Antragsstellung geklärt werden.

Wie ihr Projekt auch aussieht – wir begleiten Sie von der ersten Planung bis zur Enddokumentation und sind Ansprechpartner für Ihr Team, sowie Zulieferer und andere externe Dienstleister.

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